Qualitätsberatungs-besuche

Sie erhalten Pflegegeld und Ihre Pflegekasse bittet Sie um regelmäßige Qualitätsberatungsbesuche nach § 37-3 SGB XI?

Die Beratung machen wir gerne bei Ihnen vor Ort. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte kommen nach Terminabsprache zu Ihnen nach Hause und beraten Sie über Maßnahmen, die Ihre Pflegesituation verbessern können und Möglichkeiten der Pflegeversicherung. 

Die Kosten der Qualitätsberatungsbesuche übernimmt Ihre Pflegeversicherung. 

Unsere Pflegefachkräfte melden sich nach einmaliger Anmeldung in den unten genannten Abständen bei Ihnen, um einen Termin mit Ihnen abzusprechen.
Dadurch ist die Auszahlung des Pflegegeldes für Sie gesichert.

Intervalle der Besuche: 

  • 1. Bei Pflegegrad 1: ist der Besuch freiwillig
  • 2. Bei Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • 3. Bei Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Ergänzend zu unseren dargestellten Kernkompetenzen bieten wir diverse Serviceleistungen:

  • Information, Beratung & Anleitung
  • Persönliche Hilfe bei der Begleitung von Schwerkranken & Sterbenden
  • Sonderbetreuung nach Absprache

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